Allgemeine Geschäftsbedingungen Getränke-Daten-Verarbeitung GmbH, Köln


I. Geltungsbereich, Vertragsschluss, Schriftform


1. Für sämtliche Angebote, Annahmeerklärungen, Lieferungen und Leistungen der GDV Getränke-Daten-Verarbeitung GmbH (nachfolgend GDV) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB). Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts gem. § 310 Abs.1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, die GDV hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.
2. Angebote der GDV sind freibleibend, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart werden. Der Besteller ist 14 Tage an sein Angebot gebunden. Ein wirksamer Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der bei der GDV eingegangenen Bestellung, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Besteller zustande.
3. Mündliche Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


II. Preise, Preisänderung, Abonnementverträge


1. Die von der GDV festgesetzten Ladenverkaufspreise sind verbindlich.
2. Die Preise der GDV gegenüber dem Besteller gelten vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung in EURO ab der GDV GmbH · Ernst-Weyden-Str. 3 · 51105 Köln und verstehen sich als Nettopreise. Evtl. anfallende Umsatzsteuer wird, in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Höhe zusätzlich berechnet. Die Lieferung von elektronischen Produkten erfolgt versandkostenfrei. Im Rahmen von Abonnements gelieferten Waren sind unter Umständen versandkostenpflichtig.
3. Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.
4. Durch regelmäßige Aktualisierungslieferungen bleiben elektronische Produkte im Fortsetzungsbezug stets auf dem aktuellen Stand. Diesen Aktualisierungsservice können Sie schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündigen.
5. Das Preisanpassungsrecht gem. Ziff. II. 3 gilt für Abonnementverträge entsprechend. Die GDV wird Preisanpassungen rechtzeitig ankündigen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% hat der Besteller das Recht, den Abonnementvertrag schriftlich zu kündigen. Die Kündigung ist binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung auszusprechen. Sie wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung wirksam.


III. Lieferzeit, Selbstbelieferung, Lieferverzug, Teillieferung


1. Die von der GDV angegebenen Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung gerät die GDV gegenüber dem Besteller nicht in Verzug, es sei denn, die GDV hat die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit den bestellten Waren aus von der GDV nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, ist die GDV zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Der Besteller kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen, wenn der GDV Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der GDV auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 10% des vereinbarten Kaufpreises für denjenigen Teil der Ware, mit dessen Lieferung sich die GDV in Verzug befindet.
4. Die GDV ist zu Teillieferungen und deren Fakturierung in für den Besteller zumutbarem Umfang berechtigt.


IV. Gefahrübergang


Lieferungen erfolgen vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die GDV die Ware der Transportperson übergibt. Verzögert sich der Versand aus von der GDV nicht zu vertretenden Umständen oder nimmt der Besteller die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, so geht die Gefahr mit Zugang der Bereitstellungsanzeige auf den Besteller über.


V. Warenrücksendung


Gelieferte Waren können innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt ohne Begründung an die GDV zurückgesandt werden. Bei elektronischen Produkten beträgt diese Ansichtsfrist vier Wochen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden (Datum des Poststempels). Etwaige Rücksendungen des Bestellers erfolgen auf dessen Gefahr und Kosten. Evtl. Mängelansprüche des Bestellers bleiben hiervon unberührt.


VI. Zahlungen, Nachnahme/Vorkasse, Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung, Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung, Abtretung


1. Rechnungen der GDV sind mit Ablieferung der Ware fällig und innerhalb von zehn Tagen nach Ablieferung und Rechnungserhalt netto ohne jeden Abzug zu bezahlen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Scheck- und Wechselzahlungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GDV. Schecks und Wechsel werden von der GDV nur erfüllungshalber und nur unter der Voraussetzung angenommen, dass sie diskontfähig sind. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen sowie anfallende Steuern trägt der Besteller.
3. Steht die GDV mit dem Besteller nicht in regelmäßigem Geschäftsverkehr oder besteht bei der GDV noch kein Konto zugunsten des Bestellers, ist die GDV berechtigt, den Besteller per Nachnahme, gegen Vorkasse oder erst nach Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung zu beliefern. Entsprechendes gilt bei wiederholtem und/oder ständigem Zahlungsverzug.
4. Bei Zahlungsverzug ist die offene Forderung mit 8% über dem aktuellen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch der GDV auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, kann die GDV die ihm obliegende Leistung verweigern, bis der Besteller die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Die GDV kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Besteller Zug-um-Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Die GDV ist nach Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadens- oder Aufwendungsersatz zu verlangen.
6. Gegenüber Forderungen der GDV kann der Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist.
7. Der Besteller darf evtl. Ansprüche gegen die GDV nur mit schriftlicher Zustimmung der GDV abtreten.


VII. Eigentumsvorbehalt


1. Sämtliche von der GDV gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen der GDV aus dem Vertragsverhältnis und sonstiger Forderungen, welche die GDV gegen den Besteller gleich aus welchem Rechtsgrund jetzt oder künftig erwirbt (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), als Vorbehaltsware Eigentum der GDV. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Sicherung der Saldoforderungen der GDV.
2. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zur Sicherung aller Forderungen der GDV aus der Geschäftsverbindung an die GDV ab; dieser nimmt diese Vorausabtretung hiermit an. Solange die GDV Eigentümer der Vorbehaltsware ist, ist die GDV bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen.
3. Der Besteller ist widerruflich zum Einzug der abgetretenen Forderung ermächtigt. Die Befugnis der GDV, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich die GDV, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach und ist die GDV deshalb befugt, die Forderungen selbst einzuziehen, ist der Besteller auf Verlangen der GDV verpflichtet, die Abtretung seinen Kunden bekannt zu geben und der GDV außerdem die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu machen sowie die hierfür notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
4. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und sonstige Sachschäden sowie gegen Diebstahl zum Neuwert zu versichern und den Versicherungsschutz zu halten. Der Besteller tritt schon jetzt die ihm bei Eintritt eines Schadensfalles gegen sein Versicherungsunternehmen oder den Schädiger zustehenden Ansprüche, soweit sie sich auf das Eigentum der GDV beziehen, an die GDV ab; die GDV nimmt diese Abtretung an.
5. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, bedürfen eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder eine anderweitige, die Sicherung der GDV beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung der Vorbehaltsware der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GDV. Das Recht des Bestellers, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter den vorgenannten Voraussetzungen weiter zu verkaufen, bleibt hiervon unberührt. Bei Zugriffen Dritter, z.B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat der Besteller die GDV unverzüglich schriftlich zu unterrichten und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der GDV hinzuweisen.
6. Stellt der Besteller nicht nur vorübergehend seine Zahlungen ein, beantragt er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er auf Verlangen der GDV zur Herausgabe, der noch im Eigentum der GDV stehenden Vorbehaltsware verpflichtet. Ferner ist die GDV bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Vorbehaltsware vom Besteller herauszuverlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn die GDV dies ausdrücklich erklärt.
7. Die GDV ist auf Verlangen des Bestellers nach Wahl der GDV zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt bzw. zur Freigabe von Sicherheiten aus Sicherungsübereignungen und Vorausabtretungen verpflichtet, wenn der Besteller sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat oder wenn der realisierbare Wert aus den gesamten der GDV eingeräumten Sicherheiten aus Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Vorausabtretung die Gesamtsumme der Forderungen gegenüber dem Besteller um mehr als 10% übersteigt.


VIII. Mängelrügen, Mängelhaftung


Sofern die Ursache des Mangels bereits bei Gefahrübergang gem. Ziff. IV. vorlag, haftet die GDV für Mängel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
1. Offensichtliche Mängel sind der GDV unverzüglich, spätestens aber binnen acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind der GDV ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen acht Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Lieferung als einwandfrei und genehmigt.
2. Zeigt der Besteller einen Mangel rechtzeitig an, so hat er nach Wahl der GDV Anspruch auf unentgeltliche Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung).
3. Schlägt die Nacherfüllung gem. Ziff. VIII. 2. fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen. Wählt der Besteller wegen eines Mangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
4. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z.B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) bestehen nicht, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die gekaufte Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Sitz oder die gewerbliche Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der Beschaffenheit der gelieferten Ware von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder natürlichem Verschleiß sowie bei Mängeln, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Besteller entstehen (z.B. ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Behandlung, übermäßige Beanspruchung).
6. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware.
7. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller nur zu, soweit die Haftung der GDV nicht nach Maßgabe von Ziff. IX. dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist. Weitergehende oder andere als in dieser Ziff. VIII. geregelten Ansprüche wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.


IX. Datenschutzerklärung


Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten (Datenschutzerklärung) durch die GDV Getränke-Daten-Verarbeitung GmbH
 
Der Besteller nimmt Kenntnis davon und willigt ein, dass die GDV alle Daten des Bestellers aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung erfassen, speichern, verarbeiten, nutzen, an Dritte übermitteln und löschen wird/kann. Die vorstehende Einwilligung des Bestellers beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an branchenspezifische Auskunfteien.
Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

Alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten der GDV und des Bestellers können unter: https://gdvgmbh.com/datenschutz.html eingesehen werden.

Darüber hinaus kann die aktuelle Datenschutzerklärung jederzeit unter info@gdvgmbh.com angefordert werden.


X. Haftung


Die GDV haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung der GDV auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet die GDV nicht. Die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und für Körperschäden bleibt hiervon unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.


XI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit


1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der GDV und Besteller gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Soweit der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen das Lager der GDV, Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist Köln.
3. Soweit der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Köln. Die GDV ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
4. Sofern eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstige Vereinbarungen unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen.


Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Die untenstehende Tabelle stellt die Ansichtsfristen, Kündigungsfristen, Liefer- und Versandkosten sowie die Regelungen bei Probeabonnements dar.

Ansichtsfrist, beginnend mit Warenerhalt

4 Wochen

Kündigungsform

Schriftlich

Kündigungsfrist für Elektronische Produkte

6 Wochen zum Quartalsende

Liefer- und Versandkosten

Internetbestellungen über den Webshop sind bei Lieferung innerhalb von Deutschland versandkostenfrei. Bei physikalischen Lieferungen wird eine objektabhängige Pauschale berechnet. Folgelieferungen im Rahmen eines Abonnements verstehen sich zzgl. Versandkosten.

Rücksendekosten ab Warenwert von € 40,-

Trägt die GDV


GDV Getränke-Daten-Verarbeitung GmbH, Ernst-Weyden-Str.3, 51105 Köln Geschäftsführer: Gisela Boecken, HRB 15246 Köln, USt.-ID. Nr. DE123054610


Preisänderung und Irrtum vorbehalten.


Stand: Januar 2023


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